Allgemeine Geschäftsbedingungen – Transparenter und ehrlicher Service

Artikel 1 – Begriffe

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe wie folgt verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

  1. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, an das diese Bedingungen untrennbar gebunden sind.
  2. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
  3. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
  4. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen Vertrag (Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt.
  5. Vertrag: Der (Kauf-)Vertrag (Fernabsatz) über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die beim AmaraPure gekauft wurden, und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
  6. Produkte: Die von AmaraPure angebotenen Produkte in physischen Geschäften und im Webshop auf www.amarapure.com: Beschläge, Sicherheits-, Alarm-, Kamera- und Gegensprechanlagen.
  7. AmaraPure: Anbieter und Verkäufer von Produkten an den Käufer sowie Anbieter von Dienstleistungen.
  8. Dienstleistungen: Alle Arbeiten, die AmaraPure außerhalb eines Arbeitsverhältnisses anbietet, um ein materielles Werk zu erstellen und zu liefern (Installation/Montage der Produkte) und/oder Wartung gegen Zahlung durch den Käufer durchzuführen.
  9. Wartung/Wartungsvertrag: Überwachung der Produkte und Durchführung erforderlicher Updates, Upgrades und Reparaturen der von AmaraPure verkauften Produkte.
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Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von AmaraPure und jeden Vertrag zwischen AmaraPure und einem Käufer sowie für jedes von AmaraPure angebotene Produkt.
  2. Vor Abschluss eines Vertrags (Fernabsatz) erhält der Käufer Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies nicht möglich, wird AmaraPure den Käufer informieren, wie die Bedingungen eingesehen werden können, z. B. auf der Website.
  3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
  4. Die Bedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- oder Folgevereinbarungen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen gültig und die ungültige Bestimmung wird durch eine vergleichbare ersetzt.
  6. Unklarheiten über Inhalt, Auslegung oder nicht geregelte Situationen werden im Geiste dieser Bedingungen ausgelegt.
  7. Verweise auf „sie/ihre“ gelten auch für „er/sein“, soweit zutreffend.
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Artikel 3 – Das Angebot

  1. Alle Angebote von AmaraPure sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Einschränkungen oder Bedingungen werden explizit angegeben. Ein Angebot ist erst bindend, wenn schriftlich festgehalten.
  2. AmaraPure ist nur an das Angebot gebunden, wenn der Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich zustimmt oder den Betrag bereits bezahlt hat. AmaraPure kann eine Vereinbarung aus begründetem Grund ablehnen.
  3. Das Angebot enthält genaue Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistungen einschließlich Preise. Offensichtliche Fehler binden AmaraPure nicht. Abbildungen dienen nur als Orientierung.
  4. Lieferzeiten sind indikativ und berechtigen nicht zu Rücktritt oder Schadenersatz, es sei denn, anders vereinbart.
  5. Ein Gesamtpreis verpflichtet nicht zur Lieferung einzelner Teile zu Teilpreisen.
  6. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
  7. Basieren Angebote auf Kundenangaben, kann AmaraPure Preise und Lieferfristen anpassen. Der Käufer muss akzeptieren und zahlen.
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Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein Angebot von AmaraPure annimmt durch Bezahlung und Akzeptanz.
  2. Angebote können über Website oder Ladengeschäft erfolgen.
  3. AmaraPure bestätigt den Vertrag schriftlich oder per E-Mail.
  4. Abweichungen vom Angebot binden AmaraPure nicht.
  5. Offensichtliche Fehler im Angebot berechtigen nicht zu Ansprüchen.
  6. Für Unternehmen besteht kein Widerrufsrecht; Verbraucher haben 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht. Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
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Artikel 5 – Vertragsdauer

  1. Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen und endet mit Fertigstellung der Aufgabe.
  2. Der Käufer kann die Installation nicht teilweise kündigen; bei begonnenen Arbeiten ist der Gesamtpreis fällig.
  3. Beide Parteien können bei wesentlicher Vertragsverletzung kündigen nach schriftlicher Fristsetzung.
  4. Kündigung mit sofortiger Wirkung bei Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder Liquidation möglich. AmaraPure erstattet keine bereits erhaltenen Zahlungen.
  5. Stornierungen unter 48 Stunden vor Termin können Kosten verursachen.
  6. Der Käufer haftet gegenüber Dritten für Folgen der Stornierung und stellt AmaraPure frei.
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Artikel 6 – Durchführung des Vertrags

  1. AmaraPure wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
  2. Soweit eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist, hat AmaraPure das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen von Dritten durchführen zu lassen.
  3. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, die AmaraPure als erforderlich angibt oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig erkennen muss, rechtzeitig bereitgestellt werden. Werden die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist AmaraPure berechtigt, die Durchführung auszusetzen.
  4. AmaraPure ist nicht verpflichtet, den Anweisungen des Käufers zu folgen, wenn dadurch Inhalt oder Umfang des Vertrags geändert wird. Zusätzliche Kosten durch Anweisungen trägt der Käufer.
  5. AmaraPure kann vor Vertragsausführung Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen.
  6. AmaraPure haftet nicht für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Käufers entstehen, sofern dies AmaraPure nicht bekannt war.
  7. Der Käufer stellt AmaraPure von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden und dem Käufer zurechenbar sind.
  8. AmaraPure kann Monitoring-Arbeiten für alle verkauften Produkte, die mit der Alarmzentrale verbunden sind, selbst durchführen oder Dritte beauftragen.
  9. Der Käufer kann einen Wartungsvertrag mit einem empfohlenen Partner von AmaraPure abschließen, gemäß dessen Bedingungen.
  10. Der Käufer bleibt verantwortlich für die Durchführung von Wartungsarbeiten wie Updates oder Austausch von Batterien. Versäumt er dies, trägt er das Risiko und eine evtl. Garantie entfällt.

Artikel 7 – Produktlieferung

  1. Verzögerungen durch fehlende Informationen oder andere Umstände berechtigen AmaraPure zu angemessener Fristverlängerung. Verzögerungen begründen keinen Schadenersatz.
  2. Der Käufer muss Produkte abnehmen, auch wenn Lieferung früher oder später erfolgt.
  3. Weigert der Käufer die Abnahme, kann AmaraPure Produkte auf Kosten des Käufers lagern.
  4. AmaraPure kann Versandkosten berechnen, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Lieferzeit beginnt erst, wenn alle erforderlichen Daten bereitgestellt wurden.
  6. Angaben zur Lieferzeit sind indikativ, außerhalb Deutschlands gelten längere Fristen.
  7. Teillieferungen sind zulässig und können separat in Rechnung gestellt werden.
  8. Lieferung erfolgt nur bei Begleichung aller Rechnungen, AmaraPure kann berechtigte Lieferung verweigern.

Artikel 8 – Verpackung und Transport

  1. AmaraPure verpflichtet sich, Produkte ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, sodass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand ankommen.
  2. Alle Lieferungen inkl. MwSt., Verpackung und Entsorgungsbeitrag, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  3. Entgegennahme ohne Beanstandung gilt als Beleg für einwandfreie Verpackung.
  4. Lieferung erfolgt ebenerdig; vertikaler Transport trägt der Käufer.

Artikel 9 – Untersuchung, Reklamationen

  1. Der Käufer muss die Lieferung sofort bzw. innerhalb 7 Tagen prüfen, nur soweit nötig zur Beurteilung.
  2. Sichtbare Mängel binnen 7 Tagen schriftlich melden; unsichtbare Mängel binnen 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens 3 Monate.
  3. Bei rechtzeitiger Reklamation bleibt Zahlungsverpflichtung bestehen; Rücksendung nur mit schriftlicher Genehmigung.
  4. Verbraucher nutzen Rückgaberecht gemäß Originalzustand und Anweisungen, außer Zylinder.
  5. AmaraPure kann Echtheitsprüfung der Rücksendungen vor Rückerstattung durchführen.
  6. Rückerstattung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens 14 Tage nach Erklärung des Käufers.
  7. Unternehmen kann Zahlungsverpflichtung nicht aussetzen oder verrechnen.
  8. Unvollständige Lieferung wird nach Aufforderung nachgeliefert oder Bestellung storniert. Schäden durch Abweichungen können nicht geltend gemacht werden.

Artikel 10 – Installationsarbeiten

  1. AmaraPure führt die Installation mit größter Sorgfalt aus. Alle Arbeiten erfolgen auf Basis einer Bemühungsverpflichtung, außer explizit schriftlich anders vereinbart.
  2. Alle Anweisungen gelten als genehmigt, Schäden durch unbefugte Anweisungen trägt der Käufer.
  3. AmaraPure kann Dritte zur Durchführung einsetzen.
  4. Umfang der Arbeiten entspricht der Vereinbarung bzw. Meldung einer Störung. AmaraPure informiert über Einflussfaktoren.
  5. Der Käufer stellt sicher, dass alle Informationen, der Zugang und notwendige Einrichtungen bereitgestellt werden.
  6. Nicht rechtzeitige Erfüllung berechtigt AmaraPure zur Aussetzung der Arbeiten; Kosten trägt der Käufer.
  7. Unterlassung durch den Käufer beeinträchtigt nicht spätere Ansprüche von AmaraPure.
  8. Absagen unter 48 Stunden kosten den Käufer.
  9. Produkte können auf Wunsch mit Alarmzentrale konfiguriert werden, notwendige Daten stellt der Käufer bereit.

Artikel 11 – Zusatz- und Minderarbeiten sowie Änderungen

  1. Wenn während der Installation festgestellt wird, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss oder (auf Wunsch des Käufers) zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Käufer verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß dem vereinbarten (Stunden-)Tarif und eventuellen Materialkosten zu vergüten. AmaraPure ist nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, und kann vom Käufer verlangen, dass dafür ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird.
  2. Wenn ein Festpreis für die Arbeiten vereinbart wurde, wird AmaraPure den Käufer über die zusätzlichen Kosten bzw. finanziellen Konsequenzen der Mehrarbeit informieren.
  3. Wenn für bestimmte Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde und die Durchführung dieser Arbeiten zu zusätzlichen Arbeiten führt, die vernünftigerweise nicht im Festpreis enthalten sein können, oder der Preis aufgrund vom Käufer bereitgestellter falscher Angaben angepasst werden muss (sofern AmaraPure die Unrichtigkeit der Angaben nicht vor Festlegung des Preises hätte erkennen können), ist AmaraPure berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Käufer in Rechnung zu stellen. Wenn der Käufer oder ein dazu bevollmächtigter Mitarbeiter nicht vor Ort ist, ist AmaraPure berechtigt, entweder die Arbeiten auszusetzen oder die aus professioneller Sicht notwendigen Arbeiten durchzuführen, wobei die Kosten zu Lasten und Risiko des Käufers gehen.
  4. Im Falle von versteckten Mängeln oder unvorhergesehenen Umständen ist AmaraPure berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Umstände zu Mehrarbeit führen.
  5. Preisänderungen aufgrund von Vertragsänderungen oder aufgrund von Gesetzes- und Vorschriftenänderungen sind vom Käufer zu tragen.
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Artikel 12 – Reparaturen und Wartung

  1. Wenn schriftlich in einem Wartungsvertrag vereinbart, wird AmaraPure Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten durchführen. Der Umfang der Wartungsverpflichtung beschränkt sich auf das, was ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. AmaraPure wird den Käufer über alle Umstände informieren, die die Verfügbarkeit der Wartung beeinflussen könnten.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel, Fehler oder andere Defekte schriftlich an AmaraPure zu melden, wonach AmaraPure die Mängel nach seinen üblichen Verfahren so schnell wie möglich und nach bestem Vermögen beheben oder Verbesserungen vornehmen wird. Falls erforderlich, ist AmaraPure berechtigt, zunächst vorübergehende Lösungen bereitzustellen, wonach in Absprache mit dem Käufer eine dauerhafte Lösung entwickelt und umgesetzt werden kann.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, AmaraPure auf erstes Verlangen bei der Durchführung der Arbeiten zu unterstützen.
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Artikel 13 – Abnahme der Installation

  1. Wenn Beginn, Fortschritt oder Lieferung der Arbeiten verzögert wird, z. B. weil der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen bereitgestellt hat, unzureichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei AmaraPure eingegangen ist oder aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen, hat AmaraPure Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Lieferfristen sind nie bindend.
  2. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch eine Verzögerung aufgrund der in Absatz 1 genannten Gründe entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Käufers und können von AmaraPure in Rechnung gestellt werden.
  3. AmaraPure bemüht sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen, soweit dies von ihr vernünftigerweise erwartet werden kann.
  4. Wenn von Arbeitstagen die Rede ist, sind darunter alle (arbeitbaren) Kalendertage mit Ausnahme der anerkannten nationalen Feiertage und Wochenenden zu verstehen.
  5. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Verwaltung, Nutzung und Wartung der von AmaraPure hergestellten und/oder gelieferten Gegenstände.
  6. Wenn AmaraPure den Fertigstellungsstatus mitgeteilt hat und der Käufer die Arbeiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnimmt oder teilweise unter Vorbehalt akzeptiert, gilt die Arbeit als stillschweigend akzeptiert. Kleine Mängel, die während der Wartungsfrist behoben werden können, sind kein Grund für die Nichtabnahme, sofern sie die Nutzung nicht beeinträchtigen. Nach Abnahme gilt die Arbeit als abgeschlossen.
  7. Nach Abnahme liegt das Risiko bei dem Käufer. Daher bleibt der Preis geschuldet, unabhängig vom Untergang oder der Verschlechterung der Arbeit, die AmaraPure nicht zuzurechnen ist.
  8. AmaraPure haftet nicht für Mängel, die der Käufer bei der Abnahme vernünftigerweise hätte erkennen müssen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von AmaraPure.
  9. AmaraPure ist berechtigt, Lieferungen und/oder Arbeiten in Teilen auszuführen, wobei jede Teillieferung oder Teilleistung separat in Rechnung gestellt werden kann.
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Artikel 14 – Preise

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte oder Arbeiten nicht erhöht, es sei denn, es gibt Änderungen bei den Mehrwertsteuersätzen.
  2. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Ein- und Ausfuhrzöllen, Fracht- und Entladungskosten, Versicherungen und etwaigen Abgaben und Steuern.
  4. Wenn es sich um Produkte oder Rohstoffe handelt, deren Preise auf dem Finanzmarkt schwanken und die von AmaraPure nicht beeinflussbar sind, kann AmaraPure diese Produkte mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
  5. Wenn AmaraPure den Auftrag teilweise vor Ort beim Käufer ausführt, werden zusätzliche Kosten (Reise-, Anfahrts-, Park- und Übernachtungskosten) berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Arbeiten, die aufgrund von Eilaufträgen oder außerhalb der Bürozeiten auf Wunsch des Käufers ausgeführt werden, kann ebenfalls ein Zuschlag berechnet werden, wie im Angebot oder Vertrag vereinbart. Versandkosten trägt der Käufer.
  6. Der Käufer kann keine Rechte oder Erwartungen an eine zuvor abgegebene Kostenschätzung ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wenn der angegebene Preis ein Richtpreis ist, kann dieser während der Vertragsausführung angepasst werden, es sei denn, AmaraPure hat den Käufer rechtzeitig auf eine wahrscheinliche Überschreitung hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben, die Arbeiten zu begrenzen oder zu vereinfachen. AmaraPure arbeitet im Rahmen des Zumutbaren bei Begrenzung oder Vereinfachung mit.
  7. Wenn zwischen Vertragsabschluss (oder Angebot) und Ausführung Umstände auftreten, die für AmaraPure preiserhöhend sind, z. B. durch Gesetzesänderungen, Preisänderungen bei Zulieferern oder Änderungen der Preise für benötigte Halbzeuge, Materialien, Bauteile oder Wechselkursschwankungen, Ein- und Ausfuhrzölle, Versand- und Lieferkosten, Löhne, Sozialabgaben usw., ist AmaraPure berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist zu leisten, bevor AmaraPure mit der Ausführung beginnt. In jedem Fall muss der Käufer die Materialkosten im Voraus begleichen.
  9. Wenn zwischen den Parteien ein Streit über die Anzahl der geleisteten oder in Rechnung gestellten Stunden entsteht, ist die Stundenaufzeichnung von AmaraPure verbindlich, sofern der Käufer nicht mit überzeugendem Gegenbeweis das Gegenteil nachweisen kann.
  10. Wenn während der Vertragsausführung zusätzliche Kosten oder ein erhöhtes Risiko entstehen, muss der Käufer diese Mehrkosten tragen.
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Artikel 15 – Zahlung und Inkassopolitik

  1. Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, über die angegebene Methode, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  2. Der Käufer kann keine Rechte oder Erwartungen an eine zuvor abgegebene Kostenschätzung ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Der Käufer muss die Zahlung auf das angegebene Konto von AmaraPure leisten. Eine andere Zahlungsfrist kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von AmaraPure vereinbart werden.
  4. Wenn eine periodische Zahlungspflicht vereinbart wurde, ist AmaraPure berechtigt, die geltenden Preise und Tarife schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten anzupassen.
  5. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen von AmaraPure gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  6. AmaraPure ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf Kosten, dann auf offene Zinsen und schließlich auf Haupt- und laufende Zinsen anzurechnen. AmaraPure kann eine vollständige Tilgung des Hauptbetrags verweigern, wenn nicht gleichzeitig die offenen und laufenden Zinsen sowie Kosten beglichen werden.
  7. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der angegebenen Frist von maximal 14 Tagen erfüllt, gerät der Käufer als Unternehmen in Verzug. Als Verbraucher erhält der Käufer zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung, um die Verpflichtung zu erfüllen, einschließlich Angabe der außergerichtlichen Kosten.
  8. Ab dem Verzugstag kann AmaraPure ohne weitere Mahnung gesetzliche Handelszinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Zahlung sowie Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß §6:96 BGB berechnen.
  9. Wenn AmaraPure höhere oder zusätzliche Kosten entstehen, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese vom Käufer zu tragen. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten trägt der Käufer.
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Artikel 16 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von AmaraPure gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von AmaraPure, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit AmaraPure geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten, solange das Eigentum nicht vollständig übergegangen ist.
  3. Wenn Dritte Ansprüche auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände erheben oder Rechte daran geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, AmaraPure unverzüglich zu informieren.
  4. Für den Fall, dass AmaraPure ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer hiermit unwiderrufliche Erlaubnis und Vollmacht an AmaraPure oder von dieser benannte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich Eigentum von AmaraPure befindet, und diese Gegenstände zurückzunehmen.
  5. AmaraPure ist berechtigt, die vom Käufer erworbenen Produkte zurückzubehalten, wenn der Käufer noch nicht vollständig bezahlt hat. Nach vollständiger Zahlung wird AmaraPure sich bemühen, die Produkte innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen an den Käufer zu liefern.
  6. Kosten und sonstige Folgeschäden aufgrund des Zurückbehaltens der Produkte gehen zu Lasten und Risiko des Käufers und sind auf erstes Verlangen von AmaraPure zu erstatten.
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Artikel 17 – Garantie

  1. AmaraPure garantiert, dass die Produkte den Vereinbarungen, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Dies gilt nicht, wenn die Produkte für den Einsatz im Ausland bestimmt sind und der Käufer dies schriftlich dem Verkäufer mitgeteilt hat.
  2. Jegliche Garantie muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Produktgarantien gehen nie über die Garantie des Herstellers hinaus oder über das, was ausdrücklich vereinbart wurde. Im Falle eines Konflikts gilt die Garantie des Herstellers. AmaraPure übernimmt keine Garantie für Verkauf oder Installation im Ausland. Die Garantiezeit hängt vom Produkt ab und liegt in der Verantwortung des Herstellers/Produzenten. AmaraPure ist nur für Eigenschaften verantwortlich, die der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte.
  3. Der Käufer kann die von AmaraPure gegebene Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn alle Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt wurden.
  4. Im Falle einer berechtigten Garantie ist AmaraPure verpflichtet, eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Für zusätzliche Schäden gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen. Die Garantie erlischt:
    1. sobald die Garantiezeit abgelaufen ist;
    2. solange der Käufer in Verzug ist;
    3. wenn der Käufer selbst Reparatur- oder Installationsarbeiten durchgeführt hat oder von Dritten durchführen ließ;
    4. bei Einwirkung ungewöhnlicher Umstände oder Nutzung entgegen den Anweisungen;
    5. wenn der Käufer andere Produkte verwendet als von AmaraPure oder dem Hersteller vorgeschrieben.
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Artikel 18 – Aussetzung und Kündigung

  1. AmaraPure ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Käufer seine (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt.
  2. Darüber hinaus ist AmaraPure berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag mit AmaraPure nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt.
  3. AmaraPure ist auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung unmöglich machen oder unter Maßstäben von Treu und Glauben nicht mehr zumutbar sind.
  4. Im Falle einer Kündigung werden AmaraPure’s Forderungen gegenüber dem Käufer sofort fällig. Bei Aussetzung bleiben alle Ansprüche bestehen.
  5. AmaraPure behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
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Artikel 19 – Haftungsbeschränkung

  1. Wenn die Ausführung des Vertrags durch AmaraPure zu einer Haftung gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. AmaraPure haftet nicht für Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder eingesparte Kosten. Für Verbraucher gelten die gesetzlich zulässigen Haftungsbeschränkungen.
  3. AmaraPure haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Produkte entstehen, sofern die Wartungs- und Gebrauchsanweisungen eingehalten wurden. Schäden durch Gebrauch, Diebstahl oder Verlust sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Zeigt die Arbeit nach der Lieferung Mängel, für die AmaraPure haftet, muss AmaraPure die Möglichkeit erhalten, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Käufer haftet für Schäden durch von ihm oder in seinem Auftrag beauftragte Dritte.
  5. Der Käufer haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der während der Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge, Materialien und Gegenstände von AmaraPure.
  6. AmaraPure haftet nicht für Schäden aufgrund von (unvollständigen oder falschen) Informationen auf Websites oder verlinkten Seiten.
  7. AmaraPure ist nicht verantwortlich für Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit der Website.
  8. AmaraPure gewährleistet nicht die korrekte und vollständige Übermittlung von E-Mails.
  9. Alle Ansprüche des Käufers wegen Vertragsverletzungen verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen schriftlich geltend gemacht werden. In jedem Fall verfallen alle Ansprüche ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.
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Artikel 20 – Freistellung für die Richtigkeit von Informationen

  1. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen, die er AmaraPure im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für Daten Dritter. Wenn AmaraPure Kenntnis von oder vernünftigerweise hätte Kenntnis von Unrichtigkeiten in den bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausführungsanweisungen hat, ist AmaraPure verpflichtet, den Käufer zu warnen.
  2. Der Käufer stellt AmaraPure von jeglicher Haftung frei, die aus der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Verpflichtungen aus dem vorherigen Absatz resultiert.
  3. Der Käufer stellt AmaraPure von Ansprüchen Dritter bezüglich geistiger Eigentumsrechte an den vom Käufer bereitgestellten Daten und Informationen frei, die bei der Durchführung des Vertrags verwendet werden.
  4. Der Käufer ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen (Bau-)Genehmigungen. Der Käufer stellt AmaraPure von allen Ansprüchen frei, die aus fehlenden Genehmigungen entstehen.
  5. Stellt der Käufer elektronische Dateien, Software oder Datenträger bereit, garantiert der Käufer, dass diese frei von Viren und Defekten sind.
  6. Der Käufer stellt AmaraPure außerdem von allen Schäden, Bußgeldern, Zwangsgeldern, Forderungen und anderen behördlichen Maßnahmen frei.
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Artikel 21 – Höhere Gewalt

  1. AmaraPure haftet nicht, wenn sie aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann, noch kann sie für durch Umstände außerhalb ihrer Verantwortung beeinträchtigte Verpflichtungen haftbar gemacht werden.
  2. Höhere Gewalt umfasst unter anderem: (i) Lieferantenausfälle, (ii) Nichterfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel von Drittwaren, Geräten oder Software, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Internet-, Datennetz- oder Telekommunikationsausfälle (einschließlich Cyberkriminalität oder Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, und (x) sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von AmaraPure, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
  3. AmaraPure kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn die die weitere Erfüllung hindernde Situation eintritt, nachdem AmaraPure ihre Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt ihre vertraglichen Pflichten aussetzen. Dauert diese länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag ohne Schadensersatz kündigen.
  5. Hat AmaraPure Teile der Verpflichtungen bereits erfüllt oder kann diese erfüllen, darf sie den bereits erfüllten oder erfüllbaren Teil separat in Rechnung stellen, und der Käufer muss diese Rechnung wie einen eigenen Vertrag bezahlen.
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Artikel 22 – Gefahrenübergang

  1. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Produkte aus dem Kaufvertrag geht auf den Käufer (Unternehmen) über, sobald die Waren das Lager von AmaraPure verlassen. Für Verbraucher geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Produkte in dessen Besitz am Lieferort übergeben werden.
  2. Für Installation/Montage gilt das Risiko als übertragen, sobald die Arbeit bzw. die Produkte nach der Installation durch AmaraPure in den Besitz des Käufers übergeben wurden.
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Artikel 23 – Geistige Eigentumsrechte

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von AmaraPure verbleiben ausschließlich bei AmaraPure und werden nicht auf den Käufer übertragen.
  2. Es ist dem Käufer untersagt, Materialien, die geistigen Eigentumsrechten oder Urheberrechten von AmaraPure oder des Herstellers/Lieferanten unterliegen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung offenzulegen, zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Änderungen an von AmaraPure gelieferten Produkten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
  3. Der Käufer darf Produkte, die geistigen Eigentumsrechten von AmaraPure unterliegen, nur wie im Vertrag vereinbart verwenden.
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Artikel 24 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. AmaraPure geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher der Website um. Auf Anfrage wird AmaraPure die betroffene Person entsprechend informieren.
  2. Wenn AmaraPure gemäß dem Vertrag für die Sicherheit der Informationen sorgen muss, erfüllt diese Sicherheit die vereinbarten Spezifikationen und ein Sicherheitsniveau, das unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unzumutbar ist.
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Artikel 25 – Beschwerden

  1. Wenn der Käufer mit den AmaraPure-Produkten nicht zufrieden ist oder Beschwerden über die (Erfüllung des) Vertrags hat, muss der Käufer diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach dem Anlass, der zur Beschwerde geführt hat, melden. Beschwerden können an support@amarapure.com mit dem Betreff "Beschwerde" gesendet werden.
  2. Die Beschwerde muss ausreichend begründet und/oder erläutert sein, damit AmaraPure sie bearbeiten kann.
  3. AmaraPure wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang, beantworten.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn die Beschwerde als berechtigt angesehen wird, erfolgt in Absprache mit dem Käufer eine kostenlose Ersatzlieferung desselben oder eines gleichwertigen Produkts.
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Artikel 26 – Anwendbares Recht

  1. Jeder Vertrag zwischen AmaraPure und dem Käufer unterliegt niederländischem Recht. Die Anwendung des (CISG) Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Bei Auslegung des Inhalts und der Tragweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text stets maßgeblich. AmaraPure ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen AmaraPure und dem Käufer ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht in Midden-Nederland (Utrecht) entschieden, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Gerichtsbarkeit vorsieht.
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Artikel 27 – Beschwerden

"Es kann immer vorkommen, dass etwas nicht wie geplant verläuft. Wir empfehlen, Beschwerden zunächst an uns unter support@amarapure.com zu richten. Führt dies nicht zu einer Lösung, kann die Streitigkeit zur Vermittlung über Stichting WebwinkelKeur über diesen Link eingereicht werden.

Der Hinweis auf die ODR-Plattform der Europäischen Kommission gilt nicht mehr, da diese Plattform eingestellt wurde. Wir empfehlen, diesen Hinweis aus den Bedingungen zu entfernen."

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